Polizei sucht Zeugen und Beteiligten nach Unfallflucht

Am Samstag (29.07.), gegen 10:40 Uhr, wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße 4 in Korschenbroich gerufen. Nach ersten Erkenntnissen befuhr ein 34- jähriger Korschenbroicher die K4 aus Richtung Kleinenbroich kommend in Fahrtrichtung Glehn. Zwischen den beiden Ortslagen beabsichtigte der Korschenbroicher, mit seinem Fahrzeug nach links in einen Feldweg abzubiegen. In diesem Zusammenhang fuhr ein gelber Sprinter mit männlichem Fahrzeugführer und Fahrtrichtung Glehn rechts an ihm vorbei. Im Zuge des Vorbeifahrens touchierte der gelbe Kastenwagen den Pkw des 34 Jährigen hinten rechts, wodurch Sachschaden entstand. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle.

Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Hinweise auf die Identität des Fahrzeugführers oder den gelben Sprinter geben können oder den Unfall selber wahrnahmen, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 3000 in Verbindung zu setzen.

Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ – so die korrekte Bezeichnung – ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.