Das von einem privaten Investor geplante Windrad in der Nähe des Korschenbroicher Stadtteils Epsendorf erscheint in seiner beantragten Höhe und an der Stelle als nicht genehmigungsfähig. Der Antrag erfülle nicht die für eine Genehmigung im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Voraussetzungen. Dies hat die Untere Immissionsschutzbehörde des Rhein-Kreis Neuss dem Antragsteller im Rahmen der vorgeschriebenen Anhörung mitgeteilt.
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